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Kreditvergabe
Als Kreditvergabe wird allgemein der Prozess bezeichnet, dass eine Person oder Bank einer anderen Person oder Bank einen beantragten Kreditbetrag auszahlt. Die Kreditvergabe wird nach einer Prüfung der Kreditsicherheit des Antragstellers ausgeführt und in allen Details über einen Vertrag festgehalten, der u. a. die Konditionen der Rückzahlung regelt. Unter welchen Umständen und Konditionen ein Geldgeber bereit ist, der Vergabe seines Geldes in Form eines Kredits mit Verzinsung zuzustimmen, legt jeder Kreditgeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst fest.
Damit es zu einer Kreditvergabe kommt, müssen in der Praxis zwei Schritte erfolgen. Zunächst muss der Interessent auf einen Kredit einen Antrag beim potenziellen Kreditgeber stellen, wobei neben persönlichen Informationen grundlegende Vertragsdaten wie Kredithöhe und Laufzeit angegeben werden. Im zweiten Schritt muss der Nachweis erfolgen, dass eine ausreichende Kreditwürdigkeit vorliegt. Ist dies nicht der Fall und der Kreditgeber schätzt das Risiko der Rückzahlung beim Antragsteller zu hoch ein, scheitert die Kreditvergabe.
Jedes Kreditinstitut in Deutschland sowie private Geldgeber arbeiten mit eigenen Tilgungszinsen und weiteren Sonderkonditionen, die in die Vertragsgestaltung einfließen. Der potenzielle Schuldner sollte deshalb nicht nur auf eine allgemeine Kreditvergabe hoffen, sondern durch einen Vergleich der Marktanbieter ermitteln, wo die günstigsten Tilgungskonditionen gemessen an der eigenen Kreditwürdigkeit warten.