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Kreditgeber
Als Kreditgeber wird eine Person oder ein Finanzinstitut bezeichnet, das Geld aus seinem Vermögen dem Kreditnehmer für einen begrenzten Zeitraum überlässt. Der Kreditgeber liegt hierbei fest, unter welchen Konditionen er zur Auszahlung der Darlehenssumme bereit ist, wobei sämtliche Rahmenbedingungen zur Kreditvergabe vertraglich festgehalten werden. Zu den wichtigsten Konditionen gehören neben der Kreditsumme die angerechnete Verzinsung und die Laufzeit des Vertrags, nach deren Ende der Kredit komplett getilgt sein muss. Der Kreditgeber kann frei entscheiden, ob er weitere Extras in die Vertragsgestaltung einbindet, beispielsweise ob er eine kostenlose Sondertilgung erlaubt oder den Abschluss einer Restschuldversicherung zur Kreditabsicherung voraussetzt.
Da der Kreditgeber alleine das Ausfallrisiko des Kredits durch Zahlungsschwierigkeiten während der Tilgungsphase trägt, hat er die Kreditwürdigkeit des Antragstellers zu überprüfen. Bei professionellen Kreditinstituten erfolgt dies durch eine Überprüfung der Bonität über den Schufa-Eintrag, außerdem werden Sicherheiten wie Gehaltsnachweise einfordert. Ein privater Kreditgeber muss nicht zwingend auf diese Sicherheiten zurückgreifen, die Kreditgewähr kann auch auf reiner Vertrauensbasis erfolgen. Die Relation zwischen Kredithöhe und einem drohenden Kreditausfall spielt auch in die Gestaltung der vom Kreditgeber verlangten Tilgungszinsen ein.