- Home
- Kredit Lexikon – K
- Konkurs
Konkurs
Als Konkurs wird die Zahlungsunfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens bezeichnet, die nicht mehr in der Lage sind, finanziellen Forderungen von Dritten aus eigenen Mitteln nachzukommen. Die Feststellung des Konkurses und die Abwicklung der noch ausstehenden Ansprüche ist juristisch geregelt und erfolgt über ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren. Bei diesem wird geprüft, welche Personen oder Unternehmen als Gläubiger Ansprüche stellen, um diese in der Abwicklung der Insolvenz komplett oder anteilig zu erfüllen.
Vom Konkurs eines Schuldners sind nicht nur klassische Kreditinstitute betroffen, denen ein Verlust durch die verbleibende Restschuld droht. Das Konkursverfahren kann dabei durch das Kreditinstitut bei dauerhaft ausstehenden Forderungen eingeleitet werden und stellt einen wesentlichen Schritt der Kreditabwicklung dar. Durch eine Pfändung des Privatvermögens und Beanspruchung weiterer Sicherheiten besteht die Möglichkeit, die Kreditschuld zu begleichen, wobei sich das Kreditinstitut mit anderen Gläubigern auseinandersetzen muss.
Bei der Abwicklung einer Privatinsolvenz nach Konkurs kann ein Schulderlass unter bestimmten Umständen möglich werden. In diesem Fall verpflichtet sich die Konkurs gegangene Person, über mehrere Jahre hinweg von einem festgeschriebenen Geldbetrag seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, der Rest wird an die Gläubiger abgeführt. Dies muss nicht zwingend für die gesamte Restschuld eines Kreditvertrags ausreichen, weshalb bei der privaten Darlehensvergabe intensiv auf die Kreditwürdigkeit geachtet wird.