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Insolvenz
Insolvenz ist der Fachbegriff für die Zahlungsunfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens. In diesem Fall ergeben sich finanzielle Verpflichtungen durch Rechnungen, Verträge und andere Verbindlichkeiten, denen die Person oder das Unternehmen aus den vorhandenen Mitteln nicht mehr nachkommen kann. Die Insolvenz hat weitreichende Folgen, gerade der private Bankrott hinterlässt große Spuren in der Lebensführung und macht eine juristische Auseinandersetzung mit den Gläubigern notwendig.
Sowohl bei der Privatinsolvenz als auch beim Konkurs eines Unternehmens wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Vermögenslage des Insolventen überprüft und schaut, ob aus vorhandenen Mitteln Ansprüche von Gläubigern wenigstens teilweise befriedigt werden können. Wartet bei einer Insolvenz beispielsweise ein Kreditunternehmen auf das Begleichen einer Restschuld, können diese angegebene Sicherheiten oder das Gehalt des Kreditnehmers pfänden lassen.
Für die Abwicklung der privaten Insolvenz wurden rechtliche Grundlagen geschaffen, um den immer häufiger eintretenden Bankrott privater Haushalte Einhalt zu gebieten. So werden dem Betroffenen der wesentliche Anteil noch ausstehender Schulden erlassen, falls sich dieser über mehrere Jahre hinweg mit einer Basisfinanzierung seines Lebens zufriedengibt und seine sonstigen Einnahmen die Ansprüche der verbliebenen Gläubiger abdecken. Die private oder gewerbliche Insolvenz ist für Banken und Kreditinstitut das größte Vergaberisiko, weshalb vor dem Vertragsabschluss sehr genau auf die Kreditwürdigkeit geschaut wird.