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Haftungsfreistellung
Die Haftungsfreistellung ist eine spezielle Regelung zwischen zwei Kreditinstituten bzw. zwischen einem Kreditgeber und einem Kreditvermittler. Durch die Freistellung trägt die vermittelnde Instanz das Risiko an der Kreditrückführung und garantiert dem Kreditgeber, dass eine Rückzahlung des Kreditbetrags in jedem Fall erfolgt. Durch die Haftungsfreistellung findet eine Neuverteilung des Kreditrisikos statt, wovon der Kreditgeber ganz oder anteilig befreit ist und sich hierdurch einfacher zur Kreditvergabe entschließen dürfte.
In Deutschland ist die Haftungsfreistellung vorrangig rund um Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, bekannt. Diese werden beispielsweise für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden oder als Unterstützung für Studierende ausgezahlt und anteilig vom Staat gefördert. Durch die Haftungsfreistellung trägt die KfW das Kreditrisiko nicht selbst, sofern der Kreditabschluss in Zusammenarbeit mit einer Hausbank als Vermittler erfolgt. Die Vergabe wird von vielen Banken vor Ort und im Internet durchgeführt, aufgrund der Haftungsfreistellung halten diese jedoch eigene Kreditangebote unabhängig von der KfW-Förderung bereit und möchten neben dem Risiko auch die Rendite des Kreditabschlusses im vollen Umfang tragen.