- Home
- Kredit Lexikon – G
- Grundschuld
Grundschuld
Die Grundschuld ist eine spezielle Form von Sicherheit, die eine Auszahlung eines festgelegten Geldbetrags in Zusammenhang mit einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht bedingt. Sie wird ähnlich wie eine aufgenommene Hypothek ins Grundbuch des bebauten oder unbebauten Grundstücks eingetragen, im Vergleich zu einer Hypothek als Grundpfandrecht hat die Grundschuld allerdings einen abstrakten Charakter. Ihr wesentlicher Zweck ist allerdings mit der Hypothek vergleichbar, da sie der Absicherung von Forderungen gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks dient.
Bei der Grundschuld ist zwischen der Buchgrundschuld sowie der verbrieften Grundschuld zu unterscheiden. Bei der Buchgrundschuld kommt es lediglich zu einem Eintrag in das Grundbuch des zugehörigen Grundstücks, während bei der Briefgrundschuld eine echte Verbriefung in Form der Aushändigung eines schriftlichen Dokuments an einen Gläubiger erfolgt. Der Brief dokumentiert die Schuld und benennt explizit den Betrag, der als Grundschuld dient.
Grundsätzlich wird die Absicherung von finanziellen Verpflichtungen über eine Grundschuld mit mehreren Gläubigern möglich, wobei der Rang der Eintragung ins Buch eine wesentliche Rolle spielt. Kommt es beispielsweise zur Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers während einer Baufinanzierung und das Grundstück muss zwangsversteigert werden, entscheidet die Reihenfolge der Einträge im Grundbuch, in welcher Folge die Gläubiger als Anspruchsteller befriedigt werden.