- Home
- Kredit Lexikon – G
- Großkredit
Großkredit
Von einem Großkredit wird bei Darlehen mit einer vergleichsweise hohen Kreditsumme gesprochen, wie sie im Regelfall nur an Unternehmen vergeben wird. Anders als beim Millionenkredit wird die Bezeichnung nicht von der eingeforderten Kredithöhe des Kreditnehmers abhängig gemacht, sondern in Relation zum Eigenkapital des Kreditgebers betrachtet. Sobald dessen Eigenmittel durch den Großkredit um mehr als zehn Prozent belastet werden, ist die Bezeichnung gerechtfertigt und eine Meldung an die Evidenzzentrale der Bundesbank vorgeschrieben. Bezüglich der finanziellen Belastung ist auch vom Großkredit zu sprechen, wenn mehrere Kredite zusammen den Grenzbetrag von zehn Prozent des Eigenkapitals übersteigen.
Wurde in früheren Zeiten der Anzeigepflicht für den Großkredit eher eine formale Wirkung zugeschrieben, hat sie im Zuge der weltweiten Finanzkrise stärker an Bedeutung gewonnen. Intensiver als früher achten die Aufsichtsbehörden darauf, ob die gewährten Kredite eines Unternehmens tatsächlich in Relation zu den Eigenmitteln stehen und das Unternehmen einen Kreditausfall wirtschaftlich verkraften kann. Gerade im Bezug auf umfassende Immobilienfinanzierungen, die schnell zu einem Großkredit bei Banken und Kreditinstituten werden können, drohen nicht ausreichende Eigenmittel das Fortbestehen des Unternehmens bei einem Kreditausfall zu gefährden.