Geldwäschegesetz

GeldwäschegesetzDas Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten oder kurz Geldwäschegesetz wurde in Deutschland im Jahr 1993 eingeführt und erhielt seine letzte Neufassung im Jahr 2008. Das Gesetz soll sicherstellen, dass sich Personen oder Unternehmen in Deutschland nicht auf illegale Weise Vermögenswerte anhäufen können und hierdurch einen größeren Schaden an der Allgemeinheit anrichten. Hierbei umfasst das Geldwäschegesetz diverse Arten krimineller Handlungen, die im Laufe der Jahre beispielsweise durch Aktivitäten im Internet erweitert werden mussten.

Allgemein wird als Geldwäsche der Vorgang bezeichnet, illegale Einnahmen durch Tricks und kriminelle Machenschaften in legale Einnahmen zu verwandeln. Beispielsweise sollen Vermögenseingänge von Personen oder Firmen aufgedeckt werden, die jenseits aller Bilanzen unter der Hand eingenommen wurden und hierdurch die steuerliche Anrechnung umgehen. Zu den wichtigsten Maßnahmen, die das Geldwäschegesetz in Deutschland mit sich gebracht hat, zählt die gesonderte Erfassung und Datenspeicherung von Transaktionen aller Finanzinstitute, die 15.000 Euro oder mehr umfassen.

Da im Zeitalter der Globalisierung viele internationale Transaktionen abgewickelt werden, erfolgt zudem die Erfassung des Umtausches von Geld in andere Währungen ab einem bestimmten Grenzbetrag. Einen Verdacht auf ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz kann ausschließlich eine Bank oder ein Kreditinstitut erheben, wonach es die Möglichkeit hat, die Ermittlungsbehörden einzuschalten.