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Existenzgründungsdarlehen
Das Existenzgründungsdarlehen ist ein spezieller Kredit, der an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Selbstständige und Freiberufler vergeben wird. Diese stehen als Antragsteller auf ein Existenzgründungsdarlehen noch am Anfang ihrer beruflichen Karriere und sind bemüht, durch die Kreditgewähr einen größeren finanziellen Spielraum zu erhalten. Das Darlehen wird als Förderkredit vergeben, das sowohl mit staatlicher Unterstützung als auch bei privatwirtschaftlichen Kreditinstituten beantragt werden kann.
Zu den bekanntesten Anbietern von Existenzgründungsdarlehen auf staatlicher Seite gehört die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Diese ist auch für ihrer Vergabe an Bildungskredite für Studierende oder die Unterstützung von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnbau bekannt und hilft Privatpersonen und Unternehmen mit günstigen Konditionen bei der Umsetzung ihrer Ziele. Im Falle der Existenzgründungsdarlehen muss der KfW oder einem anderen Kreditinstitut ein schlüssiger und realistisch kalkulierter Geschäftsplan vorgelegt werden, auf dessen Basis eine Entscheidung für die Kreditgewähr möglich wird.
Da das neu gegründete Unternehmen nicht mit gut laufenden Geschäften oder positiven Bilanzen überzeugen kann, ist die Vergabe der Existenzgründungsdarlehen für das Kreditinstitut stets risikoreich. Dennoch zeichnet sich das Existenzgründungsdarlehen durch günstige Tilgungskonditionen aus, die den finanziellen Umständen von Start-Ups und kleinen Unternehmen entgegenkommen. Auch der Nachweis über die berufliche Qualifikation oder vorhandene Eigenmittel ist für Aussichten auf eine Kreditgewähr essenziell.