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Eventualverbindlichkeit
Als Eventualverbindlichkeit wird die Verpflichtung einer Person oder eines Unternehmens gegenüber einem Kreditgeber verstanden, im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Dritten für diesen einzuspringen. Eine klassische Form der Eventualverbindlichkeit ist die Bürgschaft, die in Deutschland und international häufig zur Kreditabsicherung eingesetzt wird. Mit ihr lässt sich die Kreditwürdigkeit des Schuldners erheblich erhöhen, da der Kreditgeber über den Bürgen eine Sicherheit über die Rückzahlung der bereitgestellten Kreditsumme erhält.
Eng verbunden mit der Bezeichnung ist der Eventualkredit, der kein Darlehen im eigentlichen Sinne darstellt und lediglich das Bestehen einer Bürgschaft oder anderen Verbindlichkeit andeutet. In allen Fällen kann nicht abgesehen werden, ob diese Form von Kredit überhaupt beansprucht werden muss und auf die Eventualverbindlichkeit zurückgegriffen werden muss. In der Praxis ist dies am häufigsten der Fall, wenn der Kreditnehmer während der Rückzahlungsphase eine private Insolvenz erleidet oder anderweitig zahlungsunfähig wird.
Für Unternehmen ist die Eventualverbindlichkeit von Vorteil, da sie keinerlei Einfluss auf das Eigenkapital bzw. die Eigenkapitalquote nimmt. Aus diesem Grund können Unternehmen gemäß ihres vorhandenen Kapitals ohne weiteres als Bürge mit einer Eventualverbindlichkeit einspringen, ohne direkte Auswirkungen auf die eigene Kreditwürdigkeit fürchten zu müssen. Die Übernahme einer Eventualverbindlichkeit ist auch durch Privatpersonen möglich, sofern diese über ausreichende Mittel für eine Kreditabsicherung verfügen.