Erbbaurecht

ErbbaurechtDas Erbbaurecht ist ein gesondertes Recht um die Bebauung von Grundstücken, das vererbt und käuflich auf Dritte übertragen werden kann. Das Recht sieht vor, eine Bebauung von Immobilien aller Art auf einem Grundstück vorzunehmen, das nicht dem Erblasser selbst gehört und einem Dritten zugerechnet wird. Ist der Verstorbene selbst Eigentümer des Grundstücks, wird dessen Vergabe durch das reguläre Erbrecht abgedeckt und der Erbe kann ohne ein gesondertes Erbbaurecht über eine Bebauung nachdenken.

Das Erbbaurecht kann nur durch Einigung mit dem Grundstücksbesitzer erzielt werden, wobei die Verbindlichkeiten über ein gesondertes Grundbuch festgehalten werden. Der Besitzer des Grundstücks wird kaum ohne Gegenleistung auf das Bebauungsrecht seines Grundstücks verzichten, weshalb mit dem Erbbauzins ein Entgelt für die Aufgabe dieses Rechtes festgelegt wird.

Ohne gesonderte Vereinbarungen wird das Ersatzsicherheit in Deutschland ErbbauRG über 99 Jahre gewährt, kürzere Laufzeiten lassen sich mit beidseitigem Einverständnis schriftlich festhalten. Bei gewerblichen Immobilien ist die kürzere Vertragslaufzeit obligatorisch und beträgt meist wenige Jahrzehnte. Ist die vertragliche Bindung nach der festgelegten Laufzeit verstrichen, fällt das Recht der Bebauung wieder auf den Grundstücksbesitzer zurück, die zuvor getroffenen Erbschaftsregelungen sind somit nicht mehr gültig.