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Einzugsbedingte Liquidität
Die einzugsbedingte Liquidität stellt die präziseste Möglichkeit dar, etwas über die Liquidität und folglich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens auszusagen. Bei Ermittlung des Wertes wird sämtliches Guthaben des Unternehmens wie Bargeld oder Guthaben auf Unternehmenskonten genauso wie kurzfristige Forderungen gegenüber anderen Unternehmen herangezogen und ins Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten des Betriebs gesetzt. Ihren Namen erhält die einzugsbedingte Liquidität durch die Tatsache, dass in naher Zukunft Geldeinzüge durch geschäftliche Tätigkeiten zu erwarten sind, die den Grad der Liquidität des Unternehmens erhöhen.
Im gestaffelten Modell zur Ermittlung der Wirtschaftsfähigkeit eines Unternehmens wird bei der einzugsbedingte Liquidität von einer Liquidität zweiten Grades gesprochen. Im ersten Grad werden kurzfristige Forderungen nicht berücksichtigt, alleine die vorhandenen, flüssigen Mittel werden zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten ins Verhältnis gesetzt. Bei der Liquidität dritten Grades werden zukünftige Umsätze in die Liquidität mit einbezogen, wobei eine wirtschaftliche Erwartungshaltung des Unternehmens mit einspielt und größere Ungenauigkeiten eintreten können.
Für die einzugsbedingte Liquidität herrscht die Erwartungshaltung, dass die Ratio zwischen Barmitteln und Forderungen zu den Verbindlichkeiten unterhalb von 100 % liegt. Eine Erwartungshaltung bezüglich der Liquidität, dass sämtliche kurzfristigen Forderungen innerhalb der zugrundeliegenden Zeitspanne tatsächlich beim Unternehmen eingehen, ist unrealistisch und beeinflusst den Grad der zu bemessenen Liquidität deshalb nicht.