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Einzelabtretungen
Einzelabtretungen sind eine spezielle Variante von Bürgschaften, die vorrangig im Handelswesen anzutreffen sind. Die Abtretung dient dabei der Absicherung eines Kredits, beispielsweise im Geschäft zwischen zwei verschiedenen Händlern. Konkret handelt es sich bei sämtlichen Einzelabtretungen um einen Kredit, den der Händler im guten Gewissen aufnimmt, in naher Zukunft einen entsprechenden Betrag als Einnahme durch seine Geschäfts verzeichnen zu können.
Ihre Bedeutung gewinnen Einzelabtretungen im Geschäftswesen durch den Umstand, dass neue Investitionen nicht zwingend erst beim Vorhandensein finanzieller Mittel getätigt werden. Hat ein Unternehmen stattdessen durch ein laufendes Geschäfts die Sicherheit, dass ein Kunde oder Käufer bald die ausstehenden Forderungen begleicht, kann dieses Geld bereits in anstehende Anschaffungen und Geschäftstätigkeiten einkalkuliert werden. Dem Geschäftspartner wird hierbei durch Einzelabtretungen zugesichert, dass eine Bezahlung oder Investition in vollem Umfang erfolgt, die finanziellen Mittel hierfür jedoch gerade noch nicht verfügbar sind.
Ihren Charakter als Bürgschaft erhalten Einzelabtretungen durch die Tatsache, dass sie erst bei einer tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit genutzt werden. Diese tritt ein, wenn die erwartete Einnahme unabhängig von Gründen ausbleibt und somit das bereits abgeschlossene Geschäft zu platzen droht. Durch die Einzelabtretung kann der Händler über die Bürgschaft sicher sein, die Forderung in jedem Fall von einer Bank oder einem Kreditinstitut ausgezahlt zu bekommen.