Einwertungsgebühr

EinwertungsgebührAls Einwertungsgebühr werden Zusatzkosten bei Abschluss einer Baufinanzierung bezeichnet, die von allen Banken und Kreditinstituten erhoben werden. Mit der Gebühr werden anfallende Kosten des Finanzunternehmens gedeckt, die bei der Erstellung eines Gutachtens über den vorhandenen Wert einer bestehenden Immobilie oder eines Bauvorhabens anfallen. Durch Zahlung der Einwertungsgebühr wird ein Kostenanteil durch den potenziellen Kreditnehmer übernommen, der letztlich der Absicherung des gewünschten Kredits dient und im Falle einer Zahlungsunfähigkeit über ein Pfandrecht den Kreditgeber begünstigt.

Die Einwertungsgebühr wird im Regelfall separat erhoben, nur in wenigen Fällen wird sie anteilig auf den effektiven Jahreszinssatz des Kreditunternehmens angerechnet. Beim Vergleich von Kreditangeboten und Bauzinsen sollten Interessenten an einem Kredit diesen Kostenanteil nicht übersehen, da abhängig vom jeweiligen Kreditinstitute größere Unterschiede bei der angerechneten Einwertungsgebühr auftreten.

Die Einwertungsgebühr kann außerdem nur vom Kreditinstitut in Rechnung gestellt werden, falls dieses den Antragsteller hierauf hingewiesen hat und ein entsprechender Passus im Kreditvertrag zu finden ist. Beim Einfordern der Gebühr spielt es keine Rolle, ob das Finanzunternehmen selbst die Einwertung der Immobilie vorgenommen hat oder hiermit ein externer Dienstleister beauftragt wurde. Natürlich kann auch auf die Weitergabe der Einwertungsgebühr verzichtet werden, womit sich der Kreditgeber positiv von konkurrierenden Angeboten abgrenzen kann.