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Eigentümergrundschuld
Als Eigentümergrundschuld wird bei Baufinanzierungen die Grundschuld bezeichnet, die den Eigentümer eines Grundstücks begünstigt. In der Praxis dient diese Form der Grundschuld vorrangig der Absicherung von Krediten, die vom Eigentümer eines leeren oder bebauten Grundstücks als zusätzliche Sicherheit angegeben werden kann. Auch aus einer eingetragenen Hypothek kann eine Eigentümergrundschuld werden, sofern die hiermit verbundenen Forderungen teilweise oder gänzlich erloschen sind. Eine Tilgung der Forderungen als Ursache für das Erlischen ist hierbei explizit vorgesehen.
Für die Eigentümergrundschuld muss nicht zwangsläufig eine Forderung seitens eines Kreditgebers vorliegen, was sie von anderen Abtretungen oder Zusagen im Kreditwesen unterscheidet. So kann im Falle eines komplett getilgten Kredits der Eintrag einer Eigentümergrundschuld im Grundbuch erhaltenbleiben, selbst wenn kein Kreditgeber mehr Forderungen an den Eigentümer stellt. Anstelle seinen Löschungsanspruch für die eingetragene Grundschuld durchzusetzen, kann der Eigentümer lediglich die Eigentümergrundschuld im Grundbuch auf seinen Namen eintragen lassen.