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Bürgschaften
Als Bürgschaften werden vertragliche Vereinbarungen bezeichnet, bei denen eine dritte Person die Zusage auf Schuldenübernahme eines Kreditnehmers bei Zahlungsunfähigkeit gegenüber einem Kreditgeber erteilt. Durch Bürgschaften wird dem Geldgeber zugesichert, dass dieser den bereitgestellten Betrag nicht verliert und sich bei einer ausbleibenden Tilgung an den Bürgen zur Begleichung der Restschuld wenden kann. Mit der vertraglichen Zusage einer Bürgschaft gehen diverse Pflichten auf den Bürgen über, im Extremfall kann dieser durch einen juristischen Prozess zur Zahlung und somit zur Pfändung seines Privatvermögens aufgefordert werden.
Die Übernahme von Bürgschaften setzt ein großes Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürgen und dem Kreditnehmer voraus, bei Privatkrediten wird die Bürgschaft oftmals durch ein nahestehendes Familienmitglied übernommen. Positiv wirken sich Bürgschaften auf die generelle Kreditgewähr bei der Antragsstellung bei einer Bank oder einem Kreditinstitut sowie die gewährten Tilgungskonditionen aus. Verfügt der Antragsteller über eine negative Bonität, die eine Kreditauszahlung gefährdet, kann durch die Benennung eines Bürgen der Kreditvertrag dennoch zustandekommen. Auch die Kreditzinsen lassen sich durch Bürgschaften positiv beeinflussen, sofern diese den Kreditgeber von einer umfassenden Kreditwürdigkeit des Bürgen überzeugen.