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Blankokredit
Als Blankokredit wird ein Darlehen bezeichnet, bei dem der Kreditgeber für den Vertragsabschluss auf die Angabe von Sicherheiten des Kreditnehmers verzichtet. Auch Teile des Kredits können blanko vergeben werden, wobei das Kreditinstitut intern den Blankoanteil festlegt und hieran die Tilgungskonditionen wie den zu zahlenden Kreditzins orientiert.
Auch bei einem Blankokredit findet eine Überprüfung der Bonität des Schuldners statt, im Regelfall durch das Schufa-Scoring. Ergibt sich hierbei eine lupenreine Bonität, kann das Kreditinstitut das Darlehen blanko vergeben und auf die Angabe zusätzlicher Sicherheiten wie beispielsweise vorhandenes Privatvermögen oder eine Immobilie verzichten. Bei der Kreditvergabe an Unternehmen können die wesentlichen Kennzahlen der Geschäftstätigkeit für einen Blankokredit ausreichen.
Die Vergabe von klassischen Ratenkrediten an Privatpersonen durch Banken und Kreditinstitute erfolgt im Regelfall als Blankokredit. Lediglich für sehr hohe Kreditsummen kann der Nachweis zusätzlicher Sicherheiten notwendig werden, primär bei Baufinanzierungen fungiert die Immobilie selbst als Sicherheit für den Kreditvertrag. Auch Dispokredite eines Girokontos sowie die Kreditlinien von Kreditkarten werden als Blankokredit gewährt, wobei eine Festlegung des Verfügungsrahmens orientiert an der Bonität erfolgt.