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Beleihungswert
Als Beleihungswert wird der materielle Wert von Objekten wie Immobilien oder Aktien bezeichnet, die der Absicherung eines Kredits dienen sollen. Hierbei wird beabsichtigt, dass die Objekte die Bonität des Antragstellers beim Kreditabschluss erhöhen und als zusätzliche Sicherheiten dienen, weshalb sich die Kreditgeber bei der Einräumung einer bestimmten Kredithöhe am ermittelten Beleihungswert der präsentierten Immobilien & Co. orientieren.
Bei der Ermittlung des Beleihungswertes wird berücksichtigt, welcher Wiederverkaufswert mit den Objekten während der Kreditlaufzeit erreicht werden könnte. In diesem Szenario wird erwartet, dass der Kreditnehmer die verbleibende Restschuld nicht mehr aus eigenen Mitteln zurückzahlen kann und die Objekte hierfür mit ihrem entsprechenden Beleihungswert durch Verkauf einspringen. Wertschwankungen, die gerade bei Krediten mit langen Laufzeiten schwer abzuschätzen sind, werden durch einen Risikoabschlag berücksichtigt.
Die Beleihung kann auf vielfältige Weise erfolgen, beispielsweise im Rahmen einer Hypothek für eine Immobilie oder als Absicherung einer Grundschuld. Um den Beleihungswert zu ermitteln, kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz, bei Immobilien und Grundstücken ist das Vergleichswertverfahren in Relation zu bestehenden Immobilien besonders etabliert. Für vermietete Objekte wird das Ertragswertverfahren angewendet, da hier die geplante Vermietung für das regelmäßige Erzielen eines Ertrags in den Beleihungswert einspielt.