Beleihungsobjekt

BeleihungsobjektAls Beleihungsobjekt wird eine dingliche Sache bezeichnet, die der Absicherung eines Kredits dient. Im Rahmen der Beleihung wird dem Gläubiger zugesichert, bei Problemen mit der Rückzahlung des Darlehens über das Beleihungsobjekt verfügen zu können, um so seinen Schaden durch die ausgefallene Kredittilgung zu begleichen oder zu reduzieren.

In der Praxis sind es in erster Linie Immobilien, Eigentumswohnungen oder Grundstücke, die als Beleihungsobjekt zur Sicherung eines Kredits angegeben werden. Hierbei muss es nicht zwangsläufig um einen Baukredit für dieselbe Immobilie gehen, die als Beleihungsobjekt vertraglich festgelegt wird. Wird eine Baufinanzierung für diesen Zweck gewünscht, erfolgt die Vergabe des Darlehens im Regelfall nur durch die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch, die Immobilie wird in dieser Situation fast ausnahmslos zum Beleihungsobjekt.

Unter welchen Umständen das beliehene Objekt für die ausstehende Kreditschuld herangezogen wird und die Rückzahlung der Restschuld überflüssig macht, wird vertraglich zwischen Gläubiger und Schuldner festgelegt. Im deutschen Kreditwesen üblich ist der Verkauf bzw. die Zwangsversteigerung der Immobilie als Beleihungsobjekt, falls der Kreditvertrag nicht ordentlich erfüllt wird, wodurch der Gläubiger sein gewährtes Darlehen gegenfinanziert und im Idealfall sogar einen Gewinn erzielt.