Agio
Als Agio wird bei vielen Finanzprodukten ein Aufgeld bezeichnet, dass beim Erwerb oder der Inanspruchnahme des Produkts zusätzlich zum eigentlichen Nennwert zu entrichten ist. Das Agio dient im Regelfall dazu, die Kosten des Emittenten zu decken, der z. B. als Bank oder Kreditinstitut das alltägliche Geschäft und seine Verwaltung zu finanzieren hat. Je nach Finanzprodukt werden auch Bearbeitungs- oder Ausgabegebühren im Agio zusammengefasst und abgerechnet.
Die gängigste Form des Agios ist im Wertpapierhandel beim Erwerb von Aktien, festverzinslichen Wertpapieren und anderen Anlageformen zu finden. Hier erfolgt die Angabe des Aufgeldes prozentual zum Nennwert des Produkts. Ein Agio von drei Prozent bei einem Wertpapier von 100 Euro setzt beispielsweise voraus, dass der Käufer einen Betrag von 103 Euro an den Emittenten bezahlen muss. Anstelle des Begriffs Agio ist im Finanzhandel die Bezeichnung Ausgabeaufschlag üblich.
Im Kreditwesen ist das Agio im Wesentlichen der Unterschied zwischen den Sollzinsen des Kreditinstituts und den effektiven Jahreszinsen, die auf das Darlehen angerechnet werden und alle Zusatzkosten des Kreditgebers umfassen. Anstelle des Aufgeldes kann es auch zur Anrechnung eines Disagios als Abschlag bei der Kreditausgabe kommen, was vorrangig bei Baufinanzierungen mit einer kürzeren Zinsbindung etabliert ist.