Absatzfinanzierung

AbsatzfinanzierungDie Absatzfinanzierung bezeichnet die Bezahlung von gekauften Waren über einen Kredit. Die Bezeichnung Konsumentenkredit ist für die Absatzfinanzierung ebenfalls üblich und verweist auf den Einsatz des Kreditvertrags für bestimmte Konsumwaren eines Händlers. Der Kredit wird somit zweckgebunden vergeben und dient ausschließlich dazu, gekaufte Waren von Elektrogeräten bis zum Kraftfahrzeug über einen klassischen Ratenkredit abzuzahlen.

Im Regelfall arbeiten Einzelhändler mit hochwertiger Ware mit einem Kreditinstitut zusammen, über den die Absatzfinanzierung zu individuell ausgehandelten Konditionen abgewickelt wird. Beim Kauf der Waren ohne ausreichendes Privatvermögen ist der Kunde allerdings nicht verpflichtet, in die Absatzfinanzierung des Händlers einwilligen. Alternativ kann er Kreditangebote von anderen Banken und Finanzinstituten einholen, die in vielen Fällen günstiger als die vorgeschlagene Absatzfinanzierung sind.

In seinen Konditionen wie Laufzeit und Kreditzinsen unterscheidet sich die Finanzierungsart nicht wesentlich von herkömmlichen Ratenkrediten, lediglich die Kredithöhe ist exakt an den jeweiligen Warenwert angepasst. Durch die Partnerschaft zwischen Händler und Kreditinstitut kann es zu Sonderkonditionen in Form günstigerer Tilgungszinsen kommen, als würde der Kunde frei ein Kreditangebot beim gleichen Finanzunternehmen einholen. Über die letzten Jahre wurde das Konzept der Absatzfinanzierung vom KFZ-Wesen und Handelsketten auch auf Dienstleistungen erweitert, beispielsweise in der Finanzierung von medizinischen Behandlungen und Schönheitsoperationen.