Gewährleistungsbürgschaft

GewährleistungsbürgschaftDie Gewährleistungsbürgschaft ist eine gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in Deutschland vorgeschriebene Maßnahme, die der Absicherung von Bauunternehmen gilt. Führen diese Bauprojekte durch und übernehmen hiernach gemäß der gesetzlichen Vorschriften die Gewährleistung auf Mängel und Bauschäden, kann das Risiko einer Insolvenz des Unternehmens die Erbringung dieser Leistungen bedrohen. Durch die Gewährleistungsbürgschaft ist das Bauunternehmen gegenüber dem Kunden abgesichert, im Falle der Insolvenz werden die Kosten für Mängel & Co. in jedem Fall durch das Kreditinstitut übernommen.

Die Bank bzw. das Kreditinstitut muss für die Gewährleistungsbürgschaft ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufkommen. Abweichend hiervon können der zukünftige Hausbesitzer und das Bauunternehmen eine kürzere Regelung treffen, was sich im Regelfall positiv auf die Gesamtkosten des Bauvorhabens auswirkt. Bezüglich der Höhe der zu erbringenden Leistungen bietet das Kreditinstitut eine Gewährleistungsbürgschaft im Umfang von fünf Prozent des gesamten Projektpreises an. Dieser finanzielle Rahmen reicht nach praktischer Erfahrung fast immer aus, um während der Gewährleistungsfrist aufgetretene Mängel komplett zu beseitigen.