- Home
- Kredit Lexikon – G
- Garantiekredit
Garantiekredit
Der Garantiekredit ist ein Kreditmodell, bei dem der Kreditgeber sein Darlehen erst bei Eintreten bestimmter Voraussetzungen und Konditionen auszahlt. Das Geld wird somit nicht bei der Unterschrift des Kreditvertrags ausgezahlt, allerdings garantiert die Bank oder das Kreditinstitut dem Vertragsnehmer, unter den vertraglich festgehaltenen Bedingungen den Garantiekredit auszuzahlen. Der Vertrag nimmt hierdurch die Rolle einer sprichwörtlichen Garantie ein und ist ähnlich wie eine Bürgschaft zur Kreditsicherung als Zahlungsversprechen anzusehen.
Aufgrund der speziellen Kreditgestaltung sollte weniger von einem klassischen Kredit als von einem Schuldversprechen gesprochen werden. Für Privatkunden ist der Garantiekredit deshalb vorrangig zur Steigerung der Kreditwürdigkeit im Kontakt mit Dritten entscheidend, beispielsweise um in Form eines Akkreditivs Sicherheit bei einer potenziellen Zahlungsunfähigkeit zu erhalten und anderen nachweisen zu können.
Auch im Geschäftsbereich ist der Garantiekredit etabliert und wird beispielsweise mit Anzahlungsgarantien oder Gewährleistungsgarantien ausgeschmückt. So kann die Bank mit einem Garantiekredit zusichern, die Bezahlung einer bestimmten Ware zu übernehmen, sofern diese eingeforderte Warenlieferung an einen ihrer Kunden durchgeführt wurde. Der Geschäftspartner im In- und Ausland erhält hierdurch die Sicherheit, sich bei ausbleibenden Zahlungen direkt an das entsprechende Kreditinstitut zu wenden, was gerade den Handel mit Neukunden im Ausland erheblich erleichtert.