Gründerkredit

GründerkreditDer Gründerkredit ist eine spezielle Variante des Unternehmenskredits, der ausschließlich an Start-Ups und Existenzgründer vergeben werden. Da bei der herkömmlichen Kreditvergabe auf wesentliche Unternehmenskennzahlen wie die Liquidität und die Eigenkapitalquote geschaut wird, haben Neueinsteiger aufgrund fehlender Bilanzen und Geschäftsberichte einen Nachteil. Der Gründerkredit geht trotz fehlender Zahlen das Risiko eines Kreditabschlusses ein, wobei die Höhe des Darlehens meist unter dem Niveau klassischer Unternehmenskredite liegt.

Beim Gründerkredit handelt es sich meistens um ein Förderdarlehen. Unter Präsentation der eigenen Geschäftsidee und des vorhandenen Kapitals subventionieren Bund, Länder und Gemeinden das aufstrebende Unternehmen und erleichtern so den finanziellen Einstieg. Besonders zu erwähnen sind Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, die als halbstaatliche Einrichtung seit vielen Jahrzehnten Bundesbürger bei verschiedenen Vorhaben fördert. Neben dem Gründerkredit kann bei der KfW auch von günstigeren Krediten für eine Modernisierungsmaßnahme am Haus oder einem Bildungskredit profitiert werden.

Um den Gründerkredit erfolgreich zu beantragen, muss der Antragsteller klare Rahmenbedingungen für die gewünschte Finanzierung aufzeigen und verdeutlichen, wofür er das beliehene Geld einsetzen möchte. Außerdem muss er einen groben Geschäftsplan vorlegen können, der erahnen lässt, ab wann das Unternehmen mit echten Gewinnen rechnet. Orientiert an diesen ausgearbeiteten Vorgaben entscheiden KfW & Co. über die Kreditgewähr und die angerechneten Kreditkonditionen.